Nach einer Auskunft des
Prozessbevollmächtigten Prof. Dr. Hans Ganten, der heute eine fernmündliche
Auskunft des OVG erhalten hat, und aufgrund von Presseanfragen, die auf eine
Pressemitteilung des OVG reagierten, werden die Klagen der drei Kläger gegen die
unnötige und überdimensionierte Aufweitung der Schwachhauser Heerstraße und des
Concordia – Tunnels abgewiesen: Die Beklagte werde zwar zu aktiven
Schallschutzmaßnahmen im Bereich der Eisenbahnbrücke verpflichtet, aber im
übrigen werde die Klage abgewiesen, den Klägern die Übernahme von 4/5 der
Verfahrenskosten auferlegt und Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Der
Wortlaut des Urteils liege noch nicht vor.
Aufgrund bereits erfolgter
Nachfragen von Medien übermitteln wir folgende erste Stellungnahme zur
Klageabweisung:
Die
Bürgerinitiative hat viel erreicht, leider aber nicht das angestrebte Ziel!
Zu dem Erreichten gehört die Abwehr
eines Bauvorhabens, das bereits vor mehr als 18 Jahren begonnen werden sollte.
Dessen mangelnde Sinnhaftigkeit und die verwerfliche, ja Stadtbild und Umwelt
zerstörende Überdimensionierung des Vorhabens kann nicht dadurch ausgeglichen
werden, dass das Oberverwaltungsgericht Bremen den beklagten
Planfeststellungsbeschluss für rechtmäßig zustande gekommen hält - im Rahmen
seines rechtlichen und gerichtlichen Ermessens. Insoweit bleibt zu hoffen und
weiter darauf hinzuwirken, dass der Vollzug des Ausbaus, nachdem er rechtlich
zulässig wird, aufgrund wünschenswerter politischer Veränderungen doch noch
gestoppt wird.
Zu dem Erreichten gehört, dass durch
den Protest die ursprüngliche entsetzliche Gigantonomie der Planung auf die
jetzt vorliegende Überdimensionierung zurückgeführt werden konnte: Dadurch
konnten immerhin rd. 200 Quadratmeter Grundstücke und damit etliche Grünstreifen
„gerettet“ werden. Auch dadurch wird belegt, dass der Widerstand von Bürgerinnen
und Bürgerinnen der Willkür von Behörden Grenzen setzen kann.
Vor allem aber gehört zum
Erreichten, die beeindruckende, enorme Solidarität und Spendenbereitschaft
vieler Bremer Bürgerinnen und Bürger! Diese haben durch ihre Unterstützung der
drei Initiativen „Keine Stadtautobahn durch Bremen!“, „Rembertiring“ und der
„Vereinigung freier Berufe und Unternehmerinnen“ über viele Jahre den nötigen
Widerspruch und Widerstand überhaupt erst möglich gemacht und stets angespornt!
Zum Erreichten gehört auch die
beeindruckende Unterstützung, Zusammenarbeit und Solidarität der zuständigen
Beiräte. Sie haben als Träger kommunaler Belange über die Parteigrenzen hinweg
ihr politisches Mandat als Anwälte der Interessen der Bürgerinnen und Bürger
ihrer Stadtteile wahrgenommen und sind dabei (leider) an die ihnen gesetzten
Grenzen ihrer Mitwirkungsmöglichkeiten gestoßen.
Die Initiativen werden mit ihren
Prozessbevollmächtigten den Wortlaut des Urteils sehr genau darauf hin prüfen,
ob sich Möglichkeiten für den weiteren Rechtsweg ergeben. Außerdem wird peinlich
genau darauf zu achten sein, dass die Auflagen des Gerichts für aktiven
Schallschutz eingehalten werden. Die anhaltende kritische Weiterarbeit der
Initiativen ist nötig - um die Lebensqualität in der Stadt Bremen zu erhalten.