Sehr geehrte Frau Journalistin, sehr
geehrter Herr Journalist,
die Klage gegen die unnötige und
überdimensionierte Aufweitung des Concordia-Tunnels und der Schwachhauser
Heerstraße ist fristgerecht eingereicht worden und wird - wahrscheinlich Mitte
Juni 2006 – vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen verhandelt. Der Wortlaut der
Klage ist soeben veröffentlicht worden auf der Homepage unserer
Bürgerinitiative, sie finden ihn auf der Startseite oder direkt unter http://www.keine-stadtautobahn.de/Stellnahmen/KlageOVG1-3-06-MRG22.pdf
Zum Inhalt der Klage teilen wir
zusammenfassend – aus der Klageschrift - mit:
„Die Beklagte ist … in verschiedener
Hinsicht über die berechtigten Einwände der Kläger (und anderer Einwänder)
hinweggegangen, ohne dass dies erforderlich gewesen
wäre:
a) Die
Beklagte hat fehlerhaft angenommen, dass es aus verkehrlichen Gesichtspunkten
erforderlich sei, für den Fahrzeugverkehr beiderseits neben dem Gleiskörper für
die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) einen doppelspurigen Autoverkehr zu
ermöglichen.
b) Die
Beklagte hat zu Unrecht den Hinweis der Kläger und Einwender missachtet, dass
durch den zu breiten Ausbau des Straßenabschnittes neuer und zusätzlicher Verkehr angezogen
(induziert) wird und dadurch weitere schädliche Umweltauswirkungen auf die
Grundstücke der Kläger (und anderer) ausgehen.
c) Die
Beklagte bei allem die Emissionen aus Lärm, Erschütterungen und
Luftverschmutzung zu gering geachtet und damit geschützte Rechtspositionen der
Kläger verletzt.
d) Die
Beklagte hat im übrigen aber auch wesentliche Sachverhalte unzureichend und/oder
falsch ermittelt und ihrem Beschluss zugrunde gelegt, so dass eine
ordnungsgemäße Abwägung gar nicht stattfinden
konnte.
Das wird im Einzelnen ausgeführt
werden. Die Kläger betonen ausdrücklich, dass sie sich nicht gegen die Anlage
eines gesonderten Gleiskörpers für die Straßenbahn wehren. Auch die Kläger sind
der Auffassung, dass es eine zutreffende verkehrspolitische Entscheidung der
Beklagten ist, der Straßenbahn „Vorfahrt“ vor dem MIV zu geben. Damit wird der
ÖPNV attraktiver gemacht und gleichzeitig ein Beitrag dazu geleistet, die
Verkehrsemissionen in diesem städtischen Bereich herabzusetzen.
Die Kläger wenden sich im Kern gegen
die durchgängige Doppeltrassierung der beiden Straßenhälften. Sie wenden sich
nicht gegen eine Auslegung der beiden Straßenhälften, die je eine (1) überbreite Spur vorsieht, um bei
besonderen Verkehrssituationen eine Parallelführung des Verkehrs zu ermöglichen.
Sie sprechen sich aber entschieden gegen eine Kapazitätsausweitung aus, die
unter keinem Gesichtspunkt zu
rechtfertigen ist.“
Für eventuelle Anfragen zum Inhalt
der Klage und/oder zum Verfahren stehen die prozessführenden Bremer Anwälte
Professor Dr. Hans Ganten und
Professor Dr. Gerd Winter ggf. zur
Verfügung.
Für Berichterstattung danken wir
Ihnen bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Knebel, zur Zeit BI-Sprecher