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Weser - Kurier, 31. Dezember 2008, Seite 4
Feinstaub - die unsichtbare Gefahr
HANNOVER (DPA·NH). Feinstaub sind winzige Partikel mit einer Teilchengröße von weniger als ein Mikrometer. Hauptquelle sind Verkehr und Industrie. Die feinen Partikel kommen in Dieselruß, Reifenabrieb, Baustaub oder den Abgasen aus Fabriken und Heizungen vor. Feinstaub kommt auch natürlich vor, etwa in salzhaltiger Meeresluft oder bei Pollenflug. Die Staubteile sind so klein, dass sie nicht in Nase und Rachen hängenbleiben, sondern ungehindert in die Lunge gelangen.
Eingeatmete Feinstaubpartikel können Entzündungen, Asthma und sogar Krebs auslösen. In bestimmten Konzentrationen führen sie auch zum Herzinfarkt. Laut einer EU-Studie sterben europaweit jährlich rund 310 000 Menschen an den Folgen von Feinstaub - davon 65 000 allein in Deutschland. Auch die Zunahme von Atemwegserkrankungen bei Kindern wird mit den Kleinstpartikeln in Verbindung gebracht. In Deutschland gilt seit Anfang 2005 eine EU-Richtlinie. Pro Tag dürfen demnach nur noch höchstens 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft erreicht werden. Dieser Grenzwert darf an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Zuständig für die Einhaltung der Vorgaben sind die Bundesländer. Die örtlichen Behörden sind verpflichtet, Gebiete aufzulisten, in denen die zulässigen Schadstoffmengen überschritten werden. Mit der Einführung von Umweltzonen werden Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter und ältere Benziner ohne geregelten Katalysator aus den Innenstädten verbannt. Für Lkw gibt es in vielen Städten bereits Streckensperrungen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Juli hat jeder Anwohner einer übermäßig von Feinstaub belasteten Zone das Recht, von den Behörden einen Aktionsplan einzufordern. Solch ein Maßnahmenpaket kann, muss aber nicht die Einführung von Umweltzonen vorsehen.
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