Weser - Kurier 
26. Juli 2008

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Weser - Kurier, Samstag/Sonnabend, 11. Juli 2008, Seiten 1 und 2

Anwohner haben ein Recht auf saubere Luft
Europäischer Gerichtshof stützt Klage gegen Feinstaub /Städten droht Prozesswelle
Von Anja Ingenrieth und Aridt Möhlmann 

BRÜSSEL·BREMEN. Deutsche Städte müssen sich auf eine Klageflut wegen überhöhter Feinstaubwerte einstellen. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Anwohner belasteter Straßen ein Recht auf saubere Luft haben. Sie können Behörden zu Aktionsplänen mit Sofortmaßnahmen bis hin zu Fahrverboten zwingen, wenn eine Überschreitung der Obergrenzen droht.

Laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) hat der Richterspruch weit reichende Folgen: "Problem-Städte müssen jetzt Umweltzonen einrichten und Stinker aus den Citys verbannen", sagte Geschäftsführer Jürgen Resch unserer Zeitung. Die Organisation will Betroffene für Musterklagen in Kommunen wie Stuttgart, München, Düsseldorf, Krefeld sowie im Ruhrgebiet gewinnen. "Dort sind schon ab 2009 erweiterte Fahrverbote wahrscheinlich", meint Resch. Er rechnet damit, dass künftig nur noch Pkw mit grüner Umweltplakette in die Innenstädte dürfen. Zudem prophezeit der Experte: "Durch das Urteil bekommt die Diskussion um eine City-Maut in Deutschland neuen Auftrieb." Der Verkehrsclub Deutschland wertete den Entscheid als "Meilenstein im Kampf gegen krankmachenden Feinstaub in ganz Europa".

Michael Ortmanns, Sprecher der Umweltbehörde Bremen, rechnet nicht mit einer Klagewelle in der Hansestadt: "Ich denke auf Bremen wird das Urteil keine Auswirkungen haben. Mit unseren Aktionsplänen sind wir auf der sicheren Seite. Anfang 2009 kommt noch die Umweltzone hinzu." Das sieht Georg Wietschorke, Verkehrsreferent des BUND-Bremen, anders. "Durch eventuelle Klagen können die Kommunen zu konkreten Zeitplänen zur Einhaltung der Grenzwerte verdonnert werden."

Der Kläger wollte Bayern dazu verpflichten, einen Aktionsplan gegen die Feinstaubbelastung am Münchner Mittleren Ring zu erstellen, weil dort die erlaubten Grenzwerte oft überschritten werden. Vor dem Bundesverwaltungsgericht als letzter nationaler Instanz war er gescheitert.  

Feinstaub gilt als Auslöser für Atemwegserkrankungen und steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Seit 2005 dürfen in einem Kubikmeter Luft höchstens 50 Mikrogramm Feinstaub enthalten sein. 35 Überschreitungen jährlich lässt das 2004 mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz umgesetzte europäische Recht zu. Ein Grenzwert, der in diesem Jahr schon von vier Städten überschritten bzw. erreicht wurde: Essen, Dortmund, Krefeld und Duisburg.

WK - Kommentar, Seite 2:

Urteil zu Feinstaub
Recht auf saubere Luft
Norbert Holst

Glückwunsch, Herr Janecek! Der Feinstaub-Kläger aus München hat nicht nur dem Land Bayern vor dem Europäischen Gerichtshof eine Nase gedreht. Er hat mit seiner Hartnäckigkeit auch ein Urteil erwirkt, mit dem nach ersten Statements offenbar jeder leben kann. Der Städtetag ist zufrieden, Umweltschützer sowieso, der Handelsverband BAG "begrüßt" den Richterspruch, der ADAC sieht "Augenmaß".

Die positive Resonanz zeigt, dass sich dieses Urteil recht unterschiedlich interpretieren lässt. Ganz klar ist: Jeder übermäßig von Feinstaub betroffene Anwohner kann künftig von seiner Kommune verlangen, einen wirksamen Aktionsplan aufzustellen. Die Betonung liegt dabei auf wirksam. Dieser Rechtsanspruch ist sinnvoll, denn einige Städte lassen es im Kampf gegen Feinstaub recht gemütlich angehen. Oder packen, wie Bremen und Hannover, zu ihren Verordnungen für die Umweltzone gleich einen ganzen Katalog von Ausnahmen. Die Deutsche Umwelthilfe frohlockt bereits, jetzt mit Klagen die Fahrverbote auszuweiten.

Das Urteil besagt aber auch: Maßnahmen sollen "unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände und aller betroffenen Interessen" die Luft besser machen. Das hören Handel und ADAC gern. Nach ihrer Meinung ist der Verkehr übermäßig belastet. Tatsächlich machen die Mini-Partikel aus den Motoren im Durchschnitt nur 25 Prozent der Belastung aus. Und der mengenmäßig sogar höhere Feinstaub durch Reifen- und Bremsen-Abrieb ist nicht gemildert, wenn man ein paar "Stinker" aus dem Verkehr zieht. Nicht umsonst kommen die ersten Studien über die Effizienz von Umweltzonen zu recht ernüchternden Ergebnissen.

Dass die Zonen so in Mode gekommen sind, hat viel mit politischem Aktionismus zu tun. Wirkungsvolle Pläne gegen Feinstaub müssten viel stärker Industrie und Privathaushalte berücksichtigen und zum Beispiel auch Busse und Bahnen fördern. Für Aktionismus ist das Thema zu ernst, immerhin sterben Tausende kleiner Kinder jedes Jahr in Europa an den Folgen von Feinstaub. Wer gegen "Stinker" und Osterfeuer zu Felde zieht, mag damit Schlagzeilen erzielen - aber keine Besserung.
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Die Pressemitteilung des EUGH zum Urteil im Worlaut >hier
Sie enthält am Ende den Link zum Wortlaut des Urteils vom 25.07.2008 

 

 



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