Einwendung gegen Planänderung 2003

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Name, Vorname

PLZ Bremen

Bitte beachten: Letzte Frist für Eingang der Einwendung: 19. Dezember 2003

 

Ortsamt Schwachhausen/Vahr
(oder ggf. Ortsamt Mitte, Am Dobben 91, 28203 HB)

Kurfürstenallee 124 A

28211 Bremen

 

Planänderung
„Schwachhauser Heerstraße zwischen Hollerallee und Bismarckstraße“,
lt. amtlicher Bekanntmachung vom 1. November 2003, hier:

MUSTER, Vorschlag oder Anregung für eine EINWENDUNG

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

als (Teil-)Eigentümer/Mieter des Hauses/der Wohnanlage (Straße, Hausnummer) erhebe ich gegen die oben angeführte Planänderung folgende Einwände:

Die Baumaßnahme berührt meine Grundrechte als Eigentümer einer Wohnung in o.a. Anlage, weil sie einen Ausbau der Schwachhauser Heerstraße zwischen Hollerallee und Bismarckstraße vorsieht, der weder nötig noch in dieser Dimensionierung gerechtfertigt ist. Die behauptete „Dringlichkeit“ des Vorhabens ist unzutreffend; der Kfz-Verkehr fließt reibungslos, in Spitzenverkehrszeiten ausnahmsweise auftretende Staus sind kreuzungsbedingt und daher unvermeidlich.
- Eine Hochtrassierung des Fahrweges für die Straßenbahn ist dort nicht zwingend geboten, weil die Straßenbahn stadteinwärts bereits einen separaten Fahrweg hat und stadtauswärts das Ziel der Separierung von Straßenbahn und Kfz-Verkehr sehr viel weniger aufwändig und zudem kostensparend erreicht wird durch eine Ampelsteuerung, die dem ÖPNV Vorrang einräumt. Darüber hinaus gehende Mehrkosten wären Verschwendung von Steuergeldern, wodurch mein Recht als Steuerbürger verletzt wird.
- Vier Fahrstreifen neben dem Fahrweg der Straßenbahn für den Kfz-Verkehr sind für die zwischen Hollerallee und Bismarckstraße aufkommende Verkehrsmenge unnötig. Außerdem sind sie für die Stadtentwicklung abwegig, weil dadurch - in beiden Fahrtrichtungen - die bisher vorwiegend „erschließende Funktion“ dieses Streckenabschnitts für die Erreichbarkeit oder das Verlassen der Innenstadt umfunktioniert wird zugunsten einer „Durchgangsfunktion“ für den überörtlichen Kfz-Verkehr.
Insbesondere stellt der vorgesehene Ausbau in Verbindung mit der Ausweisung dieser Strecke als Bestandteil des Lkw-Führungsnetzes an den rapide zunehmenden (Schwer-)Lastverkehr eine Einladung dar, die - durch den Bau der A 281 bis zum Jahr 2010 geschlossene, dann vorhandene - Autobahnumfahrung bei Bedarf zu verlassen und auf diesem innerstädtischen Weg „schnell und mautfrei“ von und zum Großmarkt, Hafen, Güterverkehrszentrum, Hochregallager und Richtung Oldenburg und künftigem Europahafen Wilhelmshaven zu fahren.
Diese unabweisbare Folge der vorgelegten Planung würde in krassem Widerspruch stehen zu den Empfehlungen der Lkw-Ausschilderung, vielen politischen Entschließungen der kommunalen Beiräte und - nicht zuletzt - der Koalitionsvereinbarung der Bremer Regierungsparteien vom 20. Juni 2003. Diese sieht (Seite 69, Zeilen 1-7) lediglich einen Ausbau vor, der 1. der „Bedeutung des Straßenabschnitts im Netzzusammenhang“ gerecht wird, 2. eine „städtebaulich verträgliche Lösung“ beinhaltet und 3. „Eingriffe in private Grundstücke minimiert“! Dem trägt die vorgelegte Planung in keinem Punkt Rechnung, vielmehr erinnert sie an die Nordost - Tangente der „Mozart-Trassenplanung“, die seit nunmehr 30 Jahren eigentlich als „beerdigt“ gilt.

  1. Ich beanstande, dass für dieses Bauvorhaben ein Gesamtkonzept nicht vorliegt, obwohl es - wie o.a. - für die längerfristige Stadtentwicklung weit über den Stadtteil hinaus und für die soziale, ökologische und verkehrliche Prägung des Stadtbildes erhebliche Auswirkungen hat. Die Senatsentscheidung aus dem Jahr 2000 für dieses Bauvorhaben gründet auf nicht (mehr) zutreffenden Daten zur Bevölkerungsentwicklung, zur Stadtentwicklung und auf fragwürdigen Verkehrszählungen und Verkehrsprognosen. Außerdem sind seitdem erzielte Verbesserungen für den ÖPNV in diesem Bereich zu berücksichtigen. Des weiteren verlangen die Senatsentscheidungen für den Ausbau der A 281 eine systematische Überprüfung des Straßenbestands, um innerstädtische Wohngebiete von überörtlichem Durchgangsverkehr zu entlasten!
  2. Der mit der Planänderung beabsichtigte Straßenausbau führt zu erheblichen Eingriffen in Grundeigentum, die nach Art und Umfang nicht zu rechtfertigen sind. Mögliche Alternativplanungen, die keine oder geringere Eingriffe vorsehen, wurden lt. Erläuterungsbericht nicht vorgenommen bzw. verworfen. Ein Verwaltungshandeln, das mit dem Eigentum von Anliegern nicht schonend umgeht, verletzt Grundrechte und ist ungesetzlich. Ggf.:

Lt. Planunterlagen sollen von unserem Grundstück xyz qm Fläche „erworben“ werden.
Durch den Verzicht auf einen Fahrstreifen oder ggf. eine geringere Fahrstreifenbreite
wäre der Zugriff auf unser Grundstück unnötig bzw. erheblich zu reduzieren.

  1. Nach meiner Kenntnis - und lt. zahlreichen Presseberichten - wird die vorliegende Ausbauplanung auch vom Beirat Schwachhausen abgelehnt, der örtlich zuständiger Träger kommunaler Belange ist. Meine Rechte als Wahlbürger werden beschädigt, wenn dem Votum dieses Kommunalparlaments im Planverfahren nicht entsprochen wird.
  2. Die beabsichtigte Straßenaufweitung ist weder in ihrer genauen Dimensionierung noch im detaillierten Trassenverlauf schlüssig: Durchgängig jeweils zwei Fahrspuren á 325 cm, bzw. á 300 cm und 280 cm pro Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr sind Abmessungen, die - insbesondere auch bezüglich der Tunnelaufweitung auf 31,33 m und Erhöhung der Durchfahrhöhe auf 4,50 m - nur als stadtautobahnähnliche Trassierung für Lkw-(Schwer-) Lastverkehr verstanden werden können. Dieser benötigt keine zusätzliche innerörtliche Durchfahrmöglichkeit, die ein lebendiges Quartier zerschneiden und viele Gefahren mit sich bringen wird. Für Lieferverkehre von und zu den Kaufhäusern der Innenstadt sind seit langer Zeit ausreichend Verkehrswege vorhanden.
  3. Die nach einem Straßenausbau zu erwartende höhere Verkehrsbelastung, insbesondere durch den Lkw-Verkehr, verletzt mein Grundrecht bzw. das Grundrecht meiner Mieter auf körperliche Unversehrtheit. Eine Anhebung des Geräuschpegels, zusätzliche Abgas- und Feinstaub - Emissionen und stärkere Erschütterungen werden unabweisbare Folgen sein. In diesem Zusammenhang sind auch klimawirksame Abgaskomponenten zu beachten.
  4. Außerdem möchte ich auf Defizite von Schutzplanungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und den EU-Richtlinien hinweisen: Eine Erarbeitung der Luftreinhalte- und Lärmminderungsplanung ist für diesen Bauabschnitt dringend notwendig, weil schon jetzt einige Grenzwerte ständig oder oft überschritten werden. Ferner ist die vollständige Ausstattung des Brückenbauwerks mit Lärmschutzvorrichtungen, die den Anwohnern bereits vor Jahren bahnseitig in Aussicht gestellt worden aber bis heute vorenthalten worden sind, zu gewährleisten. Die in den Erläuterungen angegebenen Werte und aufgestellten Behauptungen sind fragwürdig werden ggf. auf dem weiteren Rechtsweg noch zu überprüfen sein.
  5. Überhaupt vermisse ich eine Umweltverträglichkeitsprüfung, zumindest eine eingehende Umweltverträglichkeitsstudie. Der anstelle dessen vorgelegte „landschaftspflegerische Fachplan“ kann diese nicht ersetzen. Dessen Ergebnisse bezweifle ich und bitte um deren detaillierte Überprüfung. Das betrifft insbesondere die vorgesehene Entfernung des alten Baumbestands, die Auswirkungen auf das Kleinklima haben wird, und ebenso die beabsichtigte Neuversiegelung von 809 qm, der keine angemessenen Ausgleichsmaßnahmen gegenüberstehen.
  6. Soweit für das Bauvorhaben zweckbestimmte ÖPNV-Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt verwendet werden, um mehr Straßenraum für motorisierten Pkw- und Lkw-Verkehr zu schaffen, sehe ich meine Rechte als Steuerbürger auch in diesem Punkt verletzt.

Ich bitte, diesen Einwänden abzuhelfen und um die Einladung zu einem Erörterungstermin.

 

Mit freundlichen Grüßen

(eigenhändige Unterschrift)

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Keine Stadtautobahn durch Bremen

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Ludwigsburger Str. 22 28215 Bremen
 
Reinhard Pahl
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28209 Bremen
 

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aktualisiert 11.12.2003