Erwiderung der Behörde zur (Muster-) Einwendung gegen Planänderung

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Stellungnahme des Vorhabenträgers "Bau und Vermietung von Nahverkehrsanlagen - Betrieb gewerblicher Art“: zu ihren Einwendungen im Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsverfahren nach § 28 PBefG für die Änderung der Straßenbahn - Betriebsanlagen in der Schwachhauser Heerstraße zwischen Bismarckstraße und Hollerallee

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zu 1.: Auf der Schwachhauser Heerstraße kommt es in Verkehrsspitzenzeiten und auch darüber hinaus im Abschnitt Bismarckstraße und Hollerallee in beiden Fahrtrichtungen immer wieder zu Störungen; Behinderungen und gefährlichen Situationen zwischen Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und motorisiertem Individualverkehr (MIV). Dieser Missstand wird durch die eingereichte Planung beseitigt, führt gleichzeitig zu einer Beschleunigung des ÖPNV und damit einhergehend auch zu einer Attraktivitätssteigerung des umweltfreundlichen Verkehrsmittels. Eine Änderung der bisherigen verkehrlichen Bedeutung der Schwachhauser Heerstraße wird durch die Planung nicht vorgenommen. Die Schwachhauser Heerstraße behält weiterhin ihre Funktion als Hauptverkehrsstrasse mit maßgebender Verbindungsfunktion des nordöstlichen Umlands mit der Bremer Innenstadt. Eine Erhöhung der  Verkehrsstärken durch die geplante - Maßnahme, insbesondere des Schwerlastverkehrs, bzw. Verlagerung von sogenannten "Durchgangsverkehren" auf diesem Streckenabschnitt lässt sich anhand der durchgeführten Verkehrsprognose nicht ableiten. Gleichwohl ist es notwendig aufgrund der vorhandenen bzw. prognostizierten Verkehrsmengen den MIV neben dem besonderen Bahnkörper zweistreifig pro Richtung zu führen. Zur weiteren Minimierung erforderlichen Grunderwerbs sind die Fahrbahnbreiten gegenüber der Ursprungsplanung fast im gesamten Planungsbereich auf eine Breite von 5,50 m, was in der entsprechenden Fachliteratur bereits als Einengung diskutiert wird, reduziert worden. Den zitierten Pu(1kten aus der Koalitionsvereinbarung der Bremer Regierungsparteien vom 20 Juni 2003 wird mit der Planung Rechnung getragen. Erstens wird die Bedeutung der Schwachhauser Heerstraße als Hauptverkehrsstraße im Netzzusammenhang gewürdigt. Zweitens ist eine insgesamt städtebaulich verträgliche Lösung vorgesehen, die sich weitestgehend an der festgesetzten Straßenverkehrsfläche orientiert und unter Berücksichtigung des Alleencharakters der Straße lediglich eine Neuaufteilung dieser Fläche vorsieht. Drittens werden die Ei(1griffe in private Grundfläche soweit es geht durch die Verwendung von reduzierten Fahrbahnbreiten (s. a. oben) minimiert.

zu 2.: Der Plan stellt ein in sich funktionstüchtiges Teilstück einer Gesamtplanung von der Bismarckstraße bis nach Borgfeld dar. Er beinhaltet den noch fehlenden Lückenschluss einer separierten Führung der Straßenbahn vom Hauptbahnhof bis Tenever bzw. Borgfeld. Der angesprochene Bereich vom Dobbenweg bis zur Hochstraße ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

zu 3. Wie zuvor ausgeführt wird der zu Erreichung der Planungsziele erforderliche Bedarf an privater Grundstücksfläche durch die Verwendung eingeschränkter Breitenmaße in den betroffenen Bereichen minimiert.

zu 4.: Die zuständigen Beiräte sind in diesem Verfahren Träger öffentlicher Belange, wie andere Institutionen auch. Eine besondere Wertigkeit kommt den Beiratsvoten damit im Verfahren nicht zu.

zu 5.: Die vorgesehenen Fahrbahnbreiten entsprechen den gängigen Richtlinien und sind nicht überdimensioniert. Eine Erweiterung der Durchfahrtshöhe erfolgt hier allein unter Sicherheitsaspekten und hat keine Auswirkungen auf die Verkehrsstärke des Schwerverkehrs (s. a.1.) Bereits heute kann der Concordia- Tunnel vonn allen nach STVZO zugelassenen Fahrzeugen passiert werden.

zu 6.: Anhand der im Vorfeld der Planung durchgeführten Verkehrsprognose ist für den hier diskutierten Streckenabschnitt nicht von einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens auszugehen. Es wird erwartet, dass sich die zukünftige Verkehrsmenge(Prognose 2015)größenordnungsmäßig am Bestand orientiert. Diese Verkehrsmengen waren auch Grundlage der zur Planung durchgeführten Gutachten über Lärm, Erschütterung und Schadstoffemission, in denen die durch die Maßnahme erwarteten Auswirkungen der vorgenannten Punkte hinreichend untersucht und bewertet worden sind.

zu 7.: Die angesprochenen Luftreinhalte- bzw. Lärmminderungsplanungen gehören nicht in den Aufgabenbereich des Vorhabensträgers. lm eigentlichen Planfeststellungsbereich wird wegen der Verflüssigung des Verkehrs eher mit einer Verminderung der Schadstoffbelastung zu rechnensein. Die hohen Immissionswerte im unmittelbarangrenzenden Abschnitt Schwachhauser Heerstraße I Bismarckstraße I Herderstraße sind bekannt und sollen- unabhängig vom hier zu betrachtenden Planfeststellungsverfahren -in einer Arbeitsgruppe beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr unter Beteiligung der Verkehrs- und Stadtplanung und der Gesundheitsverwaltung mit dem Ziel eines Luftreinhalteplanes reduziert werden.

zu 8.: Vor Antragstellung ist die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung von der Genehmigungsbehörde geprüft worden. Dies war hier nicht der Fall. Die beabsichtigten Eingriffe in den Naturhaushalt sind der Naturschutzbehörde ebenfalls vor Antragstellung mitgeteilt worden. Die von dort erfolgte gutachter-  liche Stellungnahme und Einvernehmenserklärung mit der Maßnahme sind den Genehmigungsunterlagen beigefügt.

zu 9.: Eine Zweckentfremdung von Finanzmitteln liegt nicht vor, da die Gesamtmaßnahme förderungsfähig ist. Dies beinhaltet neben der Gleiszone auch Fahrbahnen" Nebenanlagen und Grünstreifen.

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aktualisiert 05.12.2004